Prof. Dr. Christoph Uhländer
nach dem Studium an der Fachhochschule für Finanzen NRW und dem Studium der Rechtswissenschaften in Bochum und Münster hat Prof. Dr. jur. Christoph Uhländer auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts promoviert. Hiernach erfolgte eine langjährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts in der Steuerberatung, als selbstständiger Rechtsanwalt, Sachgebietsleiter einer Betriebsprüfungsstelle, Stellvertretender Leiter eines Finanzamts und Fortbildungsreferent der Oberfinanzdirektion Münster. Seit 2002 ist er Dozent an der Fachhochschule für Finanzen (Nordkirchen) mit regelmäßigen sog. Praxisphasen in den Finanzämtern Recklinghausen, für Groß- und Konzernbetriebsprüfung Herne sowie für Steuerstrafsachen und -fahndung Bochum. 2006 erfolgte die Ernennung zum Professor für Allgemeines und Besonderes Steuerrecht. Seit 2008 ist er 1. Vorsitzender des "Forums Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V." und Leiter des Lehrbereichs Besteuerung von Personen- und KapG - BStG. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Verfahrens-, Ertragssteuer- und Insolvenzsteuerrechts.